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AutorenbildRalf Müller

Kein verpflichtendes #Homeoffice, kein zu restriktives #Lieferkettengesetz, eine eher magere CO₂-Be

Aktualisiert: 6. Dez. 2022

aKeiKein verpflichtendes #Homeoffice, kein zu restriktives #Lieferkettengesetz, eine eher magere CO₂-Ben verpflichtendes #Homeoffice, kein zu restriktives #Lieferkettengesetz, eine eher magere COKein verpflichtendes #Homeoffice, kein zu restriktives #Lieferkettengesetz, eine eher magere CO₂-Be₂-Bepreisung und eine nur halbherzig konzipierte Zirkulär-Ökonomie – man könnte auch Kreislaufwirtschaft sagen: Viel scheint sich nicht im Bundestag zu regen, um in der Frage der #Nachhaltigkeit weiterzukommen. „Wenn wir wirklich merklich Kohlendioxid reduzieren wollen, bedarf es mehr als eines CO2 -Preises, etwa einer digitalen Infrastruktur und der Gesellschaft als Ganzes. Wir bra... Mehr anzeigen


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Erkenntnis, dass Corona in vielen Bereichen gerade die Defizite gnadenlos offenlegte, gilt leider einmal mehr mit Blick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Diese kommt zu langsam voran. Ein Wirrwarr an Zuständigkeiten und eine Vielzahl an Initiativen tun ihr Übriges. Jüngstes Beispiel: Die Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Corona-Kontaktnachverfolgung (Stichwort: Software „SORMAS“) wurde in den Kommunen weder zügig noch einheitlich oder effizient umgesetzt.

Das Thema E-Government muss in der nächsten Legislatur dringend vorangetrieben werden. IW-Forscher und deren österreichische Partner von EcoAustria liefern nun in einer von der INSM beauftragten Studie wertvolle Vorschläge. Die Idee: von Österreich lernen. In der Studie „E-Government und Gründungsumfeld. Was kann Deutschland von Österreich lernen?“ nennen die Autoren zahlreiche Punkte, an denen Deutschland ansetzen könnte, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. Die zentralen Hebel sind:

  • Digitale Signatur sowie E-Identität: Die elektronische Identifizierung ist der technische Dreh- und Angelpunkt für erfolgreiches E-Government. Die bereits begonnenen Bemühungen müssen zügig abgeschlossen werden.

  • Digitalisierungsagentur: eine zuständige Behörde einrichten. Sie würde unnötiger Fragmentierung entgegenwirken und wäre sogar schneller wirksam als ein neues Ministerium.

  • E-Government-Anwendungen zunächst auf Bundesebene implementieren und damit Grundlagen schaffen. Dann kann flächendeckend ein einheitlicher Service angeboten werden und damit die Grundlage für ein Recht auf digitalen Service.



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